In dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten (Notfällen), wie Durchsuchungen, Verhaftungen, Untersuchungshaft (kurz U-Haft) und Beschlagnahmen erreichen Sie uns 24 Stunden täglich (7 Tage die Woche) unter unserer Notdienstrufnummer 0179 / 5061549.
Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmen sind Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung, um an entsprechende Beweismittel in einem gegen Sie laufenden oder einzuleitenden Ermittlungsverfahren zu gelangen und bedürfen eines entsprechenden gerichtlichen Beschlusses. Unter bestimmten Umständen können diese Maßnahmen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne vorherigen entsprechenden richterlichen Beschluss, mithin bei „Gefahr in Verzug“ durchgeführt werden. Hierbei sollte aus verteidigungstaktischer Sicht immer ein eventuell entstandenes Beweisverwertungsverbot im Auge behalten werden. Des Weiteren kann es auch zu einer Verhaftung und anschließender Untersuchungshaft (U-Haft) kommen, wenn die Staatsanwaltschaft dringenden Tatverdacht und Haftgründe als gegeben ansieht. Haftgründe i.S.v. §§ 112, 112a StPO sind z. B.: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr u.s.w.
(Egal ob Durchsuchungen, Verhaftungen, U-Haft …)
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Sie haben jederzeit das Recht, einen von Ihnen gewählten Verteidiger hinzuzuziehen!
Machen Sie keine Aussage! Alles, was Sie zu einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen vorbringen können, lässt sich auch noch nach Akteneinsicht durch Ihren Anwalt vortragen, der die Sach- und Rechtslage nach dem Studium der Akten beurteilt! Aussagen, die Sie vielleicht vorschnell und ohne Bedacht gemacht haben, z. B. während einer polizeilichen Vernehmung oder in der U-Haft, wenn man mit der derzeitigen Situation überfordert ist, sind nicht mehr so ohne Weiteres zurückzunehmen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Konsultieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens und tätigen Sie nur Aussagen in Absprache mit Ihrem Verteidiger (Strafverteidiger), insofern er Ihnen dazu rät.
In Notfällen (Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme usw.) / in dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten ständig (auch nachts) unter der Mobilfunknummer 0179 / 506 15 49 erreichen. Strafverteidigungen werden bundesweit übernommen. Bei Verhaftungen, Untersuchungshaft (kurz U-Haft), Durchsuchungen u. ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegengenommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich!