Rechtsanwalt Bochum
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Verkehrsrecht Bochum

Straßenverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsrecht und Bußgeldrecht (OWi-Verfahren)

Unser anwaltliches Tätigkeitsspektrum umfasst auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (kurz Verkehrsrecht) sowohl die Verkehrsunfallregulierung als auch die Verteidigung in Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitenverfahren:

1. Tätigkeitsspektrum im Verkehrsrecht

  • Verkehrsunfallregulierung
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
  • Korrespondenz mit dem Gegner bzw. gegnerischen Haftpflichtversicherer
  • Abwicklung des Verkehrsunfalls
  • (Beauftragung des Abschleppunternehmers, Sachverständigen …)
  • Rechtliche Beratung rund um den Verkehrsunfall und seine Schadensersatzfolgen

Legen Sie die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls vertrauensvoll in unsere Hände, wir kümmern uns sofort darum.

Beachten Sie bitte Folgendes:

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen das Recht zu, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung des Schadens zu beauftragen. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich unstreitige Unfallschäden ohne Personenschäden regulieren.

2. Tätigkeitsspektrum im Bußgeldrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Bußgeldrecht geht es um die Verteidigung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren. In § 49 StVO ist definiert, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen die einzelnen Verkehrsregeln verstößt. Dabei kann es sich um:

  • eine Geschwindigkeitsüberschreitung
  • einen Abstandsverstoß
  • einen Rotlichtverstoß
  • Alkoholverstoß
  • oder viele andere Regelmissachtungen handeln.

Ordnungswidrigkeiten gehören zum Rechtsgebiet des Strafrechts. Eine Ordnungswidrigkeit, unter Juristen oft als OWi bezeichnet, begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine gesetzeswidrige Handlung begeht, die mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird.

Die Mehrzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren fällt im Verkehrsrecht an. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, hat sich im juristischen Sinne jedoch nicht strafbar gemacht. Die Ordnungswidrigkeitentätbestände sind Gesetzesnormen, die das jeweilige „Vergehen“ beschreiben. Sie finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Eine Besonderheit von Ordnungswidrigkeitsverfahren stellt das Opportunitätsprinzip dar, nach dem der jeweils zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bezüglich ihres Einschreitens zusteht.

Unsere Tätigkeit umfasst Ihre rechtliche Vertretung vom Eingang des Bußgeldbescheides bzw. des Anhörungsbogens bis zur gerichtlichen Vertretung. Sprechen Sie uns an!

 

Rechtsanwalt Fabian Reifer
Fachanwalt & Strafverteidiger

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